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Lebensmittel mit geschützter geographischer Herkunft: Vielfalt und Qualität durch Verortbarkeit?

Beitrag von Ulrich Ermann, 30.04.2024

„Berliner Currywurst ohne Darm“: Noch handelt es sich dabei nicht um ein Produkt mit geschützter geographischer Angabe. Aber ein entsprechender Antrag wurde im August 2023 bei der Europäischen Kommission gestellt, nachdem die Herkunftsbezeichnung bereits drei Jahre zuvor vom Deutschen Patent- und Markenamt als „Geographische Herkunftsangabe“ anerkannt wurde. Demnach dürfen nur Würste, die innerhalb der Stadtgrenzen Berlins produziert wurden, auch als Berliner Currywürste ohne Darm“ vermarktet werden. Was hat es mit diesem Schutz geographischer Herkunftsangaben auf sich? Welche Voraussetzungen müssen dafür bestehen und wer profitiert davon?