Nach der dritten Bundeswaldinventur ist Deutschland zu 32 Prozent mit Wald bestockt. Das entspricht einer Fläche von 11,4 Millionen Hektar. Fast die Hälfte ist in Privatbesitz, gefolgt vom Staatswald des Bundes und der Länder sowie dem Körperschaftswald. Die historisch gewachsene breite Streuung der Eigentumsformen in den einzelnen Landesteilen wird aus der aktuellen Deutschlandkarte ersichtlich.

Waldeigentümer
Das Bundeswaldgesetz unterscheidet in seinem Artikel 3 die drei Eigentumsarten „Staatswald“, „Körperschaftswald“ und „Privatwald“.

Mit einem Anteil von 48 Prozent (5,5 Mio. ha) ist der Privatwald in Deutschland die vorherrschende Waldeigentumsart. Dazu gehören mittelgroße und größere Forstbetriebe, die oft generationenübergreifend und in persönlicher Verantwortung bewirtschaftet werden, aber auch der Bauernwald und der Kleinstprivatwald sowie der Kirchenwald. Die durchschnittliche Waldfläche pro Besitzer beträgt heute ca. 2,5 ha, und nur lediglich 12 Prozent des Privatwaldes befinden sich in der Hand von Betrieben mit mehr als 1000 ha Wald. Zur Waldeigentumsart Privatwald gehören schließlich auch die Gemeinschaftswälder, die auf altrechtliche Markenwälder, so z. B. auf Laubgenossenschaften, Waldnachbarschaften, Märkerschaften etc. zurückgehen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Waldbesitzers entscheidet wesentlich über die Intensität der Waldpflege und Nutzung. Eine erwerbswirtschaftliche Orientierung des Großprivatwaldes (Betriebe > 1000 ha) ist die Regel. Die Einkommenserwartung des kleineren Privatwaldbesitzes ist hingegen nicht so ausgeprägt. Der Besitz auch kleinerer Flächen gilt jedoch als eine sichere Kapitalanlage.

Der Staatswald mit einem Anteil von 33 Prozent an der Waldfläche Deutschlands (3,7 Mio. ha) umfasst die Bundes- und Landesforsten, wobei die Landeswälder mit 29 Prozent den mit Abstand größten Anteil des Staatswaldes ausmachen, nur vier Prozent (0,4 Mio. ha) sind Bundeswald. Auch das Waldeigentum der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin zählt zum Staatswald. Die Bewirtschaftung des Staatswalds erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinwohls, daher sind neben der Holzproduktion auch die nicht direkt ertragsrelevanten Leistungen des Waldes, so die Erholungs- und Schutzfunktionen, einzubeziehen.

Der Wald, der sich im Eigentum von Städten, Gemeinden, Landkreisen sowie im Eigentum von Gemeindeverbänden und Zweckverbänden befindet, wird als Körperschaftswald bezeichnet und um-fasst 19 Prozent (2,2 Mio. ha) der Waldfläche Deutschlands. Der kommunale Waldbesitz ist ein wirtschaftlich relevanter Bestandteil des Gemeindevermögens, hat aber auch eine wichtige Bedeutung als Erholungs-, Wasserschutz- oder auch Klimaschutzwald.

Ursachen für die regionale Verteilung des Waldeigentums
Wald findet sich auch heute immer noch in erster Linie auf Standorten, die aufgrund ihrer Böden und/oder Topographie für eine landwirtschaftliche Nutzung weniger geeignet sind. So sind in Deutschland die Mittelgebirgsregionen und die Regionen mit weniger fruchtbaren sandigen Böden  besonders waldreich. Die waldreichsten Länder sind mit einem Waldanteil von je 42,3 Prozent Hessen und Rheinland-Pfalz (Karte).

Die aktuelle Verteilung des heutigen Privatwaldeigentums geht auf historische Prozesse zurück. Im Zuge der Agrarreformen des 18. und 19. Jahrhunderts wurde der vormals gemeinsam genutzte Wald (Markenwald) privat neu verteilt, der Privatwald nach unserem modernen Verständnis entstand. Das genossenschaftliche Waldeigentum (Markenwald) mit seinen unscharfen Grenzen zwischen land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und meist verwickelten Nutzungsberechtigungen galt im Zeitalter der Aufklärung und des beginnenden Liberalismus als ein Relikt des Mittelalters, das es zu beseitigen galt. Der Prozess der Markenteilungen setzte in den preußischen und altbayrischen Territorien bereits im 18. Jahrhundert ein und wurde dort im Laufe des 19. Jahrhunderts konsequent vorangetrieben.

Auffällig ist, dass Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen heute über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Großprivatwald verfügen. Auch diese Struktur hat historische Wurzeln. Auf dem Gebiet dieser Länder existierten bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts zahlreiche souveräne, weltliche Kleinstaaten. Durch die Mediatisierung (Glossar) der ehemaligen Herrscherhäuser zu Beginn des 19. Jahrhunderts ging der Grundbesitz der vormals souveränen Territorien in den Privatbesitz dieser Adelshäuser über. Der Großprivatwald befindet sich heute somit überwiegend im Besitz mediatisierter adliger Familien. Der hohe Privatwaldanteil in Nordrhein-Westfalen (67 Prozent), Niedersachsen (59 Prozent), Bayern (56 Prozent) und Schleswig-Holstein (51 Prozent) kann somit auf die frühe und konsequente Aufteilung des Markenwaldes sowie auf die Mediatisierung ehemaliger souveräner Territorien zurückgeführt werden.

Der Staatswald ist im Wesentlichen aus dem ehemaligen landesherrlichen Wald und dem säkularisierten Kirchenwald hervorgegangen. Im Mittelalter beanspruchten die Landesherren die großen zusammenhängenden Waldgebiete, u.a. im  Harz, Spessart oder im Pfälzer Wald zunächst als Jagdgebiet und mit der Entwicklung des Bergbaus und des Salinenwesens auch als Energielieferant. Ein für die Entwicklung des heutigen staatlichen Waldeigentums zentraler Aspekt war die Trennung des Staatsvermögens vom Privatvermögen des regierenden Herrscherhauses im Zuge staatlicher Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Der vormals landesherrliche Wald wurde nun nicht länger als Privatvermögen angesehen, sondern im Unterschied zum Vermögen der mediatisierten Häuser weitgehend in öffentlich-rechtliches Staatsvermögen überführt.

Die heutige Verteilung des Staatswaldes ist somit vor allem auf die historische Verteilung landesherrlicher Wälder zurückzuführen. Mit 777.670 ha staatlicher Waldfläche ist der Freistaat Bayern heute der mit Abstand größte staatliche Waldbesitzer (Karte), gefolgt von Hessen (341.516 ha), Niedersachsen (335.813 ha), Baden-Württemberg (323.576 ha) und Brandenburg (309.562 ha). Den geringsten Anteil staatlicher Waldfläche weist Nordrhein- Westfalen mit 120.102 ha Landeswald (13 Prozent) auf.

Auch die Bundesrepublik Deutschland besitzt Wald (403.464 ha). Hierbei handelt es sich vor allem um die großen zusammenhängenden Waldflächen auf aktiven und ehemaligen Truppenübungsplätzen. Mehr als die Hälfte des Waldbesitzes der Bundesrepublik Deutschland befindet sich heute in den ostdeutschen Ländern, was auf den hohen Flächenanteil von aktiv betriebenen bzw. ehemaligen Truppenübungsplätzen zurückgeführt werden kann. Viele ehemalige militärische Übungsplätze sind heute aufgrund ihrer großen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz Teil des Nationalen Naturerbes. Seit dem Jahr 2000 wurden diese Flächen auch in den Besitz von Naturschutzstiftungen übertragen. Die größte Flächenübertragung erfolgte zu Gunsten der gemeinnützigen DBU Naturerbe GmbH, einer Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Mit einem Waldbesitz von rund 60.000 ha ist die DBU Naturerbe GmbH heute der größte private Waldbesitzer Deutschlands, ein interessanter Nebeneffekt der jüngeren deutschen Geschichte.

Der Waldbesitz einiger Städte lässt sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen (z.B. die Hansestadt Lübeck, Freie und Reichsstadt Augsburg). Der überwiegende Teil des heutigen Körperschaftswaldes ist allerdings auf die Neuverteilung der mittelalterlichen Markenwälder zurückzuführen. Der Körperschaftswald ist aber keineswegs gleichmäßig in Deutschland verteilt. So fällt auf, dass der Anteil des Körperschaftswaldes in den Ländern Rheinland-Pfalz (46 Prozent), Baden-Württemberg (40 Prozent) und Hessen überdurchschnittlich hoch ist (Karte). Dieser hohe Anteil ist ein Ergebnis des Einflusses des französischen Rechts- und Verwaltungssystems während der napoleonischen Besatzung im Gebiet dieser Länder. Anstelle einer Markenteilung wurde der bis dahin der Genossenschaft der Gemeindemitglieder gehörende Markenwald nach dem „Code rural“ zum einheitlichen und unteilbaren Eigentum der politischen Gemeinde erklärt. In den zu Beginn des 19. Jahrhunderts französisch besetzten Gebieten entlang des linken Rheinufers galt das französische Rechts- und Verwaltungssystem unmittelbar.

Waldeigentum in Ostdeutschland
Mit der Bodenreform des Jahres 1945 erfolgte in der sowjetischen Besatzungszone eine grundlegende Umverteilung des Grundbesitzes in Ostdeutschland. Zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung waren lediglich 20 Prozent (ca. 600.000 ha) der Waldfläche der DDR im privaten Besitz, zehn Prozent (ca. 300.000 ha) wurden militärisch genutzt und 70 Prozent des Waldes waren Volkswald. Auf der Grundlage des Treuhandgesetzes wurden 1990 2,1 Mio. ha Volkswald in Treuhandvermögen überführt. Von diesen Waldflächen wurden ca. 1 Mio. ha an die Länder und ca. 300.000 ha an die Kommunen zurückübertragen und somit die historische Besitzverteilung im Staats- und Kommunalwald vor 1945 rekonstruiert. Die entschädigungslose Enteignung des privaten Großgrundbesitzes im Zuge der Bodenreform wurde mit der Wiedervereinigung in der Regel nicht rückgängig gemacht, allerdings wurde Alteigentümern der Rückkauf ihres ehemaligen Besitzes ermöglicht. Auf diese Weise wurden ca. 200.000 ha Waldfläche reprivatisiert und ca. 600.000 ha anderweitig privat verkauft. Ziel des Treuhandgesetzes war es, 50 Prozent der Waldfläche der ehemaligen DDR in privaten Besitz zu überführen. Heute weisen die ostdeutschen Länder einen Privatwaldanteil zwischen 40 Prozent in Mecklenburg- Vorpommern und 59 Prozent in Brandenburg auf (Karte).

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Bildnachweis
Der Harz, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands; V. Bode, © ifL

Zitierweise
Harteisen, Ulrich u. Christina Amling (2016): Wem gehört der Wald? – Waldeigentum in Deutschland. In: Nationalatlas aktuell 10 (09.2016) 7 [22.09.2016]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL).
URL: http://aktuell.nationalatlas.de/Waldeigentum.7_09-2016.0.html

Prof. Dr. Ulrich Harteisen
HAWK-HHG
Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst
Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Fakultät Ressourcenmanagement
Büsgenweg 1a
37077 Göttingen
Tel.: (0551) 5032-170
E-Mail: ulrich.harteisen@hawk-hhg.de

Christina Amling, Forsträtin
Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Bergisches Land
Schwerpunktaufgabe Waldplanung
Steinmüllerallee  13
51643 Gummersbach
Tel.:(02261) 7010-211
E-Mail: christina.amling@wald-und-holz.nrw.de

Mediatisierung
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gelang es mächtigeren Reichsständen, kleineren weltlichen und geistlichen Ständen die Reichsunmittelbarkeit zu nehmen. Diesen Vorgang bezeichnet man als Mediatisierung. Die Territorien der so mediatisierten kleineren Stände wurden weltlichen Reichsfürstentümern eingegliedert. Gebietsrechtlich handelte es sich dabei um Annexionen. Eine besondere Rolle spielten in diesem Zusammenhang der Reichsdeputationshauptschluss (1803) und die Rheinbundakte (1806), da neben der Säkularisation auch die Mediatisierung in großem Umfang vorangetrieben wurde. Mit der Mediatisierung verloren somit kleinere Herrscherhäuser nicht nur viele ihrer souveränen Rechte, sondern wurden standesherrlich größeren Territorien ein- und untergeordnet.