Inzwischen befinden sich 75 Lebensmittel aus Deutschland im Club der Produkte mit geschützter geographischer Herkunft nach EU-Recht. Für weitere 22 liegen Anträge bei der EU-Kommission vor, darunter fünf regionale Wurstspezialitäten.

Warum wurde die Münchner Weißwurst nicht in den exklusiven Kreis der Lebensmittel mit geschützter geographischer Herkunft nach EU-Recht aufgenommen, während die Nürnberger Bratwurst und ihre Thüringer Verwandte seit einigen Jahren dieses Gütesiegel tragen dürfen? Wieso darf Schwarzwälder Schinken nur im Schwarzwald produziert werden, wenn doch die Göttinger keineswegs nur in Göttingen hergestellt wird? Lübecker Marzipan kann nur in Lübeck hergestellt werden, aber niemand kommt auf die Idee zu fordern, dass Kassler in Kassel produziert werden müsse oder gar ein Hamburger in Hamburg. Für die Berliner Currywurst wird wiederum durchaus eine Herkunftsbeschränkung auf Berlin gefordert. Und warum muss das Kölsch aus Köln kommen, wenn doch das Pils keineswegs nur in Pilsen gebraut werden darf?

Schutz von geographischer Angabe und Ursprungsbezeichnung
Bei kaum einer anderen Ware spielt die geographische „Adressangabe“ eine derartig wichtige Rolle wie bei Lebensmitteln (Karte 1). Bei unzähligen Agrarprodukten, Speisen und Getränken steht die Bezeichnung einer Stadt, einer Region oder einer Landschaft für eine besondere Qualität, Beschaffenheit, Herstellungsweise oder Rezeptur, wie das Beispiel der Wurstspezialitäten zeigt (Karte 2).

Erst mit der industriellen Massenproduktion und der Möglichkeit, Lebensmittel überregional zu vermarkten, ist die Herkunftskennzeichnung zu einem wirtschaftlich relevanten Unterscheidungskriterium geworden. Viele dieser Kennzeichnungen fungieren als Markenzeichen für Produkte bestimmter Betriebe oder Unternehmen – man denke nur an Biermarken vom Jever bis zum Erdinger, vom Warsteiner bis zum Radeberger. Andere haben sich längst als Bezeichnungen für eine bestimmte Sorte von Lebensmitteln als so genannte Gattungsbezeichnung etabliert. Niemand erwartet, dass ein Frankfurter Würstchen tatsächlich in Frankfurt produziert worden ist. Andere geschützte Bezeichnungen wiederum werden auf traditionelle regionaltypische Herstellungsweisen und/oder Verzehrgewohnheiten zurückgeführt oder schlicht als ein Alleinstellungs-merkmal genutzt. Nur ein kleiner Teil der gebräuchlichen Herkunfts-bezeichnungen genießt den Schutzstatus nach EU-Recht (Karte 1).

Die 1992 in Kraft getretene EWG-Verordnung sieht zwei Varianten der Zertifizierung von Lebensmitteln mit Herkunftsangaben vor: Eine „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) garantiert, dass die Endverarbeitung in dem bezeichneten Gebiet stattfindet; eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) erfordert darüber hinaus auch die Herkunft der wichtigsten Rohstoffe aus der entsprechenden Region (Glossar). Anders als in Südeuropa wird in Deutschland – mit Ausnahme von Mineralwasser – kaum Gebrauch von letzterer Variante gemacht. Der Schutz und die Vergabe der Gütezeichen steht im Spannungsfeld von beabsichtigter „Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion“ – so in der Begründung der Verordnung durch die Europäische Kommission – und protektionistischer Wirkung: Dieser Status schützt nicht nur vor dem Bedeutungsverlust von Produktbezeichnungen aufgrund missbräuchlicher Nutzung, sondern sorgt auch dafür, dass die Anbieter in der jeweiligen Region sich durch Ausschluss der nicht dort ansässigen Hersteller einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Aufwändiges und langwieriges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist kompliziert und beansprucht in der Regel mehrere Jahre. In einem ersten Schritt muss sich eine Schutzgemeinschaft bilden, die auf nationaler Ebene einen Antrag beim jeweiligen Marken- und Patentamt stellen kann. Im Falle einer dort erfolgten Anerkennung der Schutzwürdigkeit einer Herkunftsbezeichnung wird der Antrag über das Justizministerium des jeweiligen Staates an die Europäische Kommission weitergeleitet, die dann erneut den Antrag prüft, veröffentlicht und nach Ablauf einer Einspruchsfrist ggf. endgültig anerkennt. Karte 3 veranschaulicht, für welche Produkte aus Deutschland derzeit Anträge bei der EU-Kommission vorliegen. Darunter befinden sich die fünf regionalen Wurstspezialitäten Eichsfelder Feldgieker/Eichsfelder Feldkieker, Göttinger Feldkieker, Göttinger Stracke, Halberstädter Würstchen und Hofer Rindfleischwurst.

Es zeigt sich, dass ein positiver Bescheid durch die nationalen und EU-Behörden stark davon abhängt, ob sich eine schlagkräftige Schutzgemeinschaft bildet, die dem aufwändigen Antragsverfahren gewachsen ist und gute Argumente vorbringen kann. Dies sind meist größere Unternehmen des Ernährungsgewerbes, einflussreiche Unternehmensverbände oder entsprechend engagierte Akteure von kommunaler oder staatlicher Seite.

Die zentrale Frage bei der Anerkennung ist, ob eine Bezeichnung eine Gattungsbezeichnung oder eine Herkunftsbezeichnung ist. In der Praxis erweist sich diese Unterscheidung allerdings als eine Grauzone, die großen Interpretationsspielraum bietet und keine eindeutigen Zuordnungen zulässt. Dies erklärt, warum viele bekannte Herkunftsbezeichnungen nicht geschützt sind, während manche der geschützten Bezeichnungen nur wenig geläufig sind.

BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) (Hrsg.) (2009): Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs. Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Berlin.
URL:
http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/379764/publicationFile/22010/LeitsaetzeFleisch.pdf Abrufdatum 24.11.2009

DEUTSCHLANDS KULINARISCHES ERBE. Traditionelle regionaltypische Lebensmittel und Agrarerzeugnisse. Mit einem Vorwort von Frank Thiedig und Fotografien von Andreas Riedel. 2. Aufl. (2004). Cadolzburg.

DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) (Hrsg.) (2009): Liste aller publizierten geografischen Herkunftsangaben. München.
URL:
http://register.dpma.de/DPMAregister/geo/liste/doFetchGeoDataList Abrufdatum: 10.12.2009

DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) (Hrsg.) (2008 u. 2009): Jahresbericht 2007. Jahresbericht 2008. München.
URL:
http://www.dpma.de/service/veroeffentlichungen/jahresberichte/index.html Abrufdatum 24.11.2009

ERMANN, Ulrich (2006): Produkte mit geschützter Geographie. In: Leibniz-Institut für Länderkunde (Hrsg.): Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland, Bd. 12 Leben in Deutschland. Mithrsg. von Heinritz, G., Lentz, S. u. S. Tzschaschel. München, S. 126–127.

ERMANN, Ulrich (2005): Regionalprodukte. Vernetzungen und Grenzziehungen bei der Regionalisierung von Nahrungsmitteln.
(= Sozialgeographische Bibliothek, Bd. 3.). Stuttgart.

EUROPÄISCHE KOMMISSION (Hrsg.) (2009): Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. EU-Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse. Geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten.
URL:
http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm
DOOR-Datenbank für geschützte Produktbezeichnungen.
URL:
http://ec.europa.eu/agriculture/quality/database/index_de.htm Abrufdatum: 10.12.2009

FISCHER, Hans W. (Hrsg.) (1955): Das Leibgericht. Die Lieblingsspeisen der Deutschen, ihre Gaumengelüste, Magenfreuden und Schmankerln mit Kochanweisungen, Bräuchen und Gewohnheiten. Berlin. Darmstadt.

LISSNER, Erich (1939): Wurstologia oder Es geht um die Wurst: Eine Monographie über die Wurst. Frankfurt a.M.

THIEDIG, Frank u. Bertil SYLVANDER (2000): Welcome to the Club? An Economical Approach to Geographical Indications in the European Union. In: Agrarwirtschaft, Heft 12, S. 444-451.

VOTH, Andreas (2003): Aufwertung regionaltypischer Produkte in Europa durch geographische Herkunftsbezeichnungen. In: Europa Regional H. 1, S. 2-11.

Rechtliche Grundlagen

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992R2081:20040501:DE:PDF
Abrufdatum 24.11.2009

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2082/92 DES RATES vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln.
URL:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992R2082:20040501:DE:PDF
Abrufdatum 24.11.2009

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
URL:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:093:0012:0025:DE:PDF
Abrufdatum 24.11.2009

VERORDNUNG (EG) Nr. 1898/2006 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
URL:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:369:0001:0019:DE:PDF
Abrufdatum 24.11.2009

VERORDNUNG (EG) Nr. 628/2008 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
URL:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:173:0003:0005:DE:PDF
Abrufdatum 24.11.2009

Bildnachweis:
Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben
© J. Rohland
[Nürnberger Rostbratwürste, Wernesgrüner Bier, Münchner Bier, Leislinger Mineralbrunnen, Kulmbacher Bier, Thüringer Rostbratwurst, Schwarzwälder Schinken, Greußener Salami, Spreewälder Meerrettich, Spreewälder Gurken, Altenburger Ziegenkäse, Lübecker Mazipan]

Zitierweise:
ERMANN, Ulrich (2009): Lebensmittel mit geschützter Geographie. In: Nationalatlas aktuell 3 (12.2009) 12 [17.12.2009]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL).
URL:
http://aktuell.nationalatlas.de/Lebensmittel.12_12-2009.0.html

Dr. Ulrich Ermann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
im Arbeitsschwerpunkt
Regionale Geographie Europas
Leibniz-Institut für Länderkunde
Schongauerstraße 9
04328 Leipzig
E-Mail: U_Ermann@leibniz-ifl.de

geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geographische Angabe

Die Europäische Kommission definiert die Ziele und Anforderungen der beiden Kennzeichnungen geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angabe folgendermaßen:

„Mit diesen Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden:

g. U. [geschützte Ursprungsbezeichnung] – Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren;

g. g. A. [geschützte geographische Angabe] – enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – wird im Herkunftsgebiet durchlaufen;“

Quelle: Europäische Kommission:
http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm
Abrufdatum 04.12.2009