Im Zusammenhang mit dem transatlantischen Handelsabkommen TTIP wird in Deutschland auch über die Schutzwürdigkeit von Lebensmitteln mit geschützter geographischer Herkunft diskutiert. Aktuelle Karten zeigen, welche regionalen Produkte in Deutschland und Europa bisher durch EU-Recht geschützt und von der Debatte betroffen sind.

Transatlantisches Handelsabkommen versus Schutz der Herkunftsbezeichnung
Im Zuge der aktuellen Diskussion um das transatlantische Handelsabkommen TTIP wurde der deutsche Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, jüngst mit der Aussage zitiert: „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen sollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“ und kritisiert, dass die EU auch Spezialitäten schützt, „deren Grundstoffe längst nicht mehr nur in ihren Heimatregionen hergestellt werden“ (DER SPIEGEL 2015; S. 16). Reaktionen vonseiten des Ernährungsgewerbes ließen nicht lange auf sich warten: So wurde z.B. der Hauptgeschäftsführer der Spitzenverbände der deutschen Lebensmittelwirtschaft, Christoph Minhoff, in der BILD-Zeitung am 5. Januar 2015 mit den Worten zitiert: „Wir wollen keine Nürnberger Rostbratwürstchen aus Kentucky.“ (Bild.de 2015).

Die Gütesiegel der EU
Ganz unabhängig davon, ob und inwiefern das Freihandelsabkommen tatsächlich den nationalen markenrechtlichen Schutz und den Schutz der Herkunftsbezeichnung nach EU-Verordnung aushebeln könnte, weist die Diskussion auf einige zentrale Grundsatzfragen und Probleme bei der Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsangaben hin. So besteht seit Einführung der EWG-Verordnung 1992 die Unterscheidung zwischen der „geschützten geographischen Angabe“ (g.g.A.), bei der lediglich der als entscheidend angesehene Verarbeitungsschritt in dem bezeichneten Gebiet vollzogen werden muss, und der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), die auch die Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe in die Herkunftsdefinition einbezieht.

In Deutschland großer Zuwachs an geschützten Lebensmitteln
In Deutschland wird vor allem vom Schutz der „geographischen Angabe“ (g.g.A.) Gebrauch gemacht, mit steigender Tendenz (Karte 1). Während sich in den vergangenen fünf Jahren (seit 2009) die Zahl der Produkte mit g.g.A. von 35 auf 70 verdoppelt hat (vgl. Ermann 2009), kamen zu den lediglich sechs Produkten mit g.U. nur drei weitere hinzu (Karte 2 u. Grafik 1). Die aus dem Register gestrichenen Produkte (insbesondere die seit 2013 nicht mehr berücksichtigten Mineralwasserquellen) wurden hier nicht gezählt.

Was sich hinter einzelnen Produkten verbirgt
Die „Nürnberger Bratwurst“ muss als Produkt mit g.g.A. (seit 2003) zwar im Territorium der Stadt Nürnberg hergestellt werden, die Herkunft des Schweinefleisches ist jedoch nicht an diese Bezeichnung geknüpft, so dass die vier großen industriellen Bratwurstproduzenten ihren Bedarf an großen Mengen Schweinefleisch überwiegend aus Dänemark, den Niederlanden sowie Norddeutschland decken können. Ebenso gibt es keine Vorgaben für die Herkunft des Schweinefleisches für den Schwarzwälder Schinken. Die Räucherung muss auf dem Territorium der Landkreise Hochrhein-Bodensee, Nordschwarzwald, Schwarzwald-Baar-Heuberg oder Südlicher Oberrhein erfolgen. Nach einem Urteil des Bundespatentgerichts in München und der noch ausstehenden Bestätigung durch die Europäische Kommission muss der Schinken künftig auch in diesem Gebiet geschnitten und verpackt werden – anders als bisher vom Marktführer „Abraham Schinken“ praktiziert.

Eines der wenigen Beispiele für einen Schutz der geographischen Ursprungsbezeichnung (g.U.) in Deutschland ist der „Allgäuer Emmentaler“ (vgl. May 2015, S. 256ff.), für den nur Milch von landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden darf, die sich auf dem Territorium der Landkreise Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen befinden. Der Begriff „Emmentaler“ selbst gilt jedoch als Gattungsbezeichnung und nicht mehr als Herkunftsbezeichnung – nach dem Schweizer Emmental benannt. Dementsprechend darf „Emmentaler“ überall hergestellt werden. Für den „echten“ Emmentaler wurden in der Schweiz die Bezeichnungen „Emmentaler AOC“ und „Emmentaler Switzerland“ markenrechtlich gesichert. Gattungsbezeichnungen tragen Produkte, bei denen nach der üblichen „Verkehrsauffassung“ von den Konsumenten keine Produktion an den bezeichneten Orten oder Regionen erwartet wird. So geht man davon aus, dass nicht erwartet wird, „Wiener Würstchen“ oder „Frankfurter Würstchen“ seien tatsächlich ein Erzeugnis aus Wien oder Frankfurt. Gleiches gilt auch für die „Münchener Weißwurst“, für die der Antrag auf Herkunftsschutz gescheitert ist – im Gegensatz etwa zur Nürnberger oder auch zur Thüringer Bratwurst.

Die europäische Dimension
Im europäischen Vergleich fällt vor allem ein deutliches Süd-Nord-Gefälle ins Auge (Karte 3 u. Grafik 2). Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Griechenland beherbergen zusammen 880 und damit drei Viertel aller Lebensmittel mit EU-Herkunftsschutz (insbesondere Wurst-, Schinken- sowie Käsespezialitäten). Rund die Hälfte davon ist mit dem umfassenderen Schutz der geographischen Ursprungsbezeichnung ausgestattet. Ein Grund für diese ungleiche Verteilung ist darin zu sehen, dass die Land- und Ernährungswirtschaft in Südeuropa nie so tiefgreifend industrialisiert und standardisiert wurde wie in vielen anderen Teilen Europas. Zudem gab es in den Mittelmeerländern bereits früher andere Herkunftskennzeichnungen, während vor allem in Großbritannien, Skandinavien und teilweise Deutschland derartige Maßnahmen als protektionistisch angesehen und abgelehnt wurden. Neben einer stärker handwerklich und kleinbetrieblich geprägten Struktur spielen vor allem auch die kulinarischen Besonderheiten der mediterranen Küche und Ernährungskultur eine wichtige Rolle bei der engen Verknüpfung von Produkten und Regionen im südlichen Europa.

Aufwändiges Verfahren
Ein – weniger stark ausgeprägtes – West-Ost-Gefälle ist nicht etwa auf eine geringere Zahl an herkunftsbezogenen Spezialitäten im östlichen Europa zurückzuführen als vielmehr auf die aufwändigen Antragsverfahren, für die in den jüngeren EU-Staaten oft noch der bürokratische Apparat und entsprechende Erfahrungen fehlen. Deshalb ist etwa in Rumänien und Bulgarien (EU-Beitritt 2007) bisher jeweils nur ein Produkt geschützt: in Rumänien das „Topoloveni“-Pflaumenmus und in Bulgarien eine Hartwurst („Gornooryahovski sudzhuk“). In Teilen Ostmitteleuropas wurden in den letzten Jahren zahlreiche Herkunftskennzeichnungen durchgesetzt, so z.B. für 29 Produkte in der Tschechischen Republik, wobei dort hauptsächlich Biermarken sowie Back- und Süßwaren geschützt wurden (Karte 3).

Wie lange das Verfahren bis zur letztgültigen Anerkennung durch die Europäische Kommission dauern kann, zeigt das Beispiel des „Aischgründer Karpfens“. Von der Antragstellung auf geschützte geographische Angabe bis zur Anerkennung im Jahr 2012 verging ein ganzes Jahrzehnt. Außerdem lässt sich an diesem Beispiel eindrücklich nachvollziehen, wie durch die Regionalisierung eines Produkts eine Region produziert wird (vgl. Ermann 2005, 250ff.). Im Rahmen des Antragsverfahrens musste die Landschaftsbezeichnung „Aischgrund“ genau abgegrenzt werden, was dazu führte, dass sich je nach Abgrenzung immer einzelne Teichwirte zu Unrecht ausgeschlossen fühlten. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde zeitgleich ein zweiter Antrag auf den Schutz des „Fränkischen Karpfens“ beantragt, der eine großräumiger abgegrenzte Region („Franken“) zur Grundlage hat.

Bild.de (2015): Agrarminister Schmidt will weniger Schutz für deutsche Spezialitäten. Kommt Schwarzwälder Schinken bald aus Amerika? Von Esser, F. u. P. Tiede v. 05.01.2015.
URL:
http://www.bild.de/politik/inland/ttip/kommt-schwarzwaelder-schinken-bald-aus-amerika-39195880.bild.html
Abrufdatum:07.01.2015.

BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) (Hrsg.) (2015): Schutz von Herkunftsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten.
URL:
http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/1_EU-Marktregelungen/_Texte/GeschuetzteBezeichnungen.html
Abrufdatum 06.01.2015.

DER SPIEGEL (2015): Freihandelsabkommen. Tiroler Speck made in USA? In: DER SPIEGEL 2/2015, S. 16.

Ermann, Ulrich (2009): Lebensmittel mit geschützter Geographie. In: Nationalatlas aktuell 3 (12.2009) 12 [17.12.2009]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL).
URL:
http://aktuell.nationalatlas.de/Lebensmittel.12_12-2009.0.html

Ermann, Ulrich (2006): Produkte mit geschützter Geographie. In: Leibniz-Institut für Länderkunde (Hrsg.): Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland, Bd. 12 Leben in Deutschland. Mithrsg. von Heinritz, G., Lentz, S. u. S. Tzschaschel. München, S. 126–127.

Ermann, Ulrich (2005): Regionalprodukte. Vernetzungen und Grenzziehungen bei der Regionalisierung von Nahrungsmitteln.
(= Sozialgeographische Bibliothek, Bd. 3.). Stuttgart.

Europäische Kommission (Hrsg.) (2015): Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Landwirtschaft und Ernährung. DOOR-Datenbank für geschützte Produktbezeichnungen.
URL:
http://ec.europa.eu/agriculture/quality/door/list.html
Abrufdatum: 08.01.2015.

May, Sarah (2015): Spezialitäten verorten: Europäische Herkunftsangaben und der Mehrwert des Regionalen. In: Reiher, C. u. S. R. Sippel (Hrsg.). Umkämpftes Essen: Produktion, Handel und Konsum von Lebensmitteln im globalen Kontext. (Transnationale Geschichte, Bd. 3), S. 247-270.

Zitierweise
Ermann, Ulrich (2015): Lebensmittel mit geschützter geographischer Herkunft. In: Nationalatlas aktuell 9 (01.2015) 1 [09.01.2015]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL). URL: http://aktuell.nationalatlas.de/Lebensmittel.1_01-2015.0.html

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ermann
Institut für Geographie und Raumforschung
Karl-Franzens-Universität Graz
Heinrichstraße 36
A-8010 Graz
Tel.: + 43 (0) 316 380 8826
E-Mail: ulrich.ermann@uni-graz.at