Im Frühjahr 2009 beschloss die Bundesregierung das Konjunkturpaket II als „Pakt für Beschäftigung und Stabilität“ mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro. Insbesondere die öffentlichen Investitionen sollen dazu beitragen, die größte Wirtschafts- und Finanzkrise der Nachkriegszeit zu überwinden. Aktuelle Karten zeigen, wo die Mittel hinfließen und welche Projekte gefördert werden.

Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat Deutschland hart getroffen. Im Jahre 2009 musste die Bundesrepublik den stärksten Konjunktureinbruch seit ihrem Bestehen hinnehmen: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um fünf Prozent (Glossar) im Vergleich zum Vorjahr (Statistisches Bundesamt 2010).

Zur Bekämpfung der Krise hatte die Bundesregierung bereits im November 2008 das Konjunkturpaket I (Glossar) mit einem Volumen von rund 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Der Investitionsbedarf von Ländern und Kommunen war darin nur nachrangig berücksichtigt worden; dem wurde im Frühjahr 2009 mit dem Konjunkturpaket II (Glossar) begegnet. Teil dieses Pakets war das so genannte Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). In dessen Rahmen fließen derzeit 10 Milliarden Euro Finanzhilfen des Bundes an Länder und Kommunen, die ihrerseits einen Kofinanzierungsanteil von mindestens 25% aufbringen müssen. Insgesamt sollen bis Ende 2011 rund 13,3 Milliarden Euro in Landes- und Gemeindeprojekte investiert werden.

Bundesweite Förderbereiche und Schwerpunkte der Länder
65% der Gelder sollen laut Bund für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Ländern verwendet werden, beispielsweise zur Sanierung von Schulen und Kindergärten. Die restlichen 35% entfallen auf weitere Infrastrukturmaßnahmen. Dazu zählen Investitionen in Krankenhäuser, Straßen und Schienenwege, in schnellere Internetverbindungen, in den Städtebau und den Katastrophenschutz (Graphik 1 und 2). Der Schwerpunkt liegt auf energetischen Sanierungsmaßnahmen (§3, ZuInvG).

Einige Beispiele für Investitionen, die voraussichtlich im Rahmen des ZuInvG gefördert werden, sind in Karte 1 verzeichnet. Die Auswahl ist nicht repräsentativ; sie soll lediglich die Vielfalt der förderfähigen Maßnahmen verdeutlichen. Die Förderfähigkeit einer Maßnahme hängt vor allem von ihrer Zusätzlichkeit ab (Glossar).

Kofinanzierung und Investitionen pro Kopf
Die Höhe der Geldsumme, die jedem Land von der Bundesförderung anteilig zusteht (Karte 2), wurde im ZuInvG (§ 2) exakt festgelegt. Der Bund fordert, dass mindestens 70% dieser Mittel an die Kommunen weitergegeben werden. Der Rest darf in Einrichtungen des Landes, z.B. Hochschulen, Polizei, Feuerwehr und Verwaltung, investiert werden. Für die Kofinanzierung (Glossar) der Bundesförderung bestehen von Land zu Land unterschiedliche Regelungen. Aus diesem Grund schwanken die Anteile von Ländern und Kommunen bzw. freien Trägern an der Gesamtinvestitionssumme je Land, während der Bundeszuschuss stets 75% beträgt (Karte 2).

Vergleicht man die Investitionssummen mit den aktuellen Bevölkerungszahlen der Länder, so zeigt sich, dass die neuen Länder und die Stadtstaaten eine größere Geldsumme pro Kopf zur Verfügung haben als die alten Länder (Karte 2). Dieser Sachverhalt würde allerdings ausgeglichen, wenn man die landeseigenen Konjunkturprogramme in der Pro-Kopf-Rechnung berücksichtigte: Einige Länder haben parallel zum Investitionsprogramm des Bundes eigene Konjunkturpakete geschnürt und die Verteilung der Gelder miteinander verzahnt, so dass die Gesamtinvestitionssumme zur Konjunkturförderung höher ist – dementsprechend auch die Investitionssumme pro Kopf.

Verteilung der Gelder an die Kommunen
Während die Fördergelder für landesbezogene Maßnahmen von allen Ländern an die zuständigen Ministerien verteilt werden, ist die Aufteilung der den Kommunen zustehenden Gelder weniger einheitlich geregelt (in den Stadtstaaten erübrigt sich die Trennung von landesbezogenen und kommunalen Investitionen; sie werden zusammengefasst in Graphik 1 dargestellt). Ob pauschal oder zweckgebunden, ob an Gemeinden oder Landkreise: Fast jedes Land hat einen eigenen Verteilungsmodus entwickelt, der einen verlässlichen Überblick über die Mittelverwendung beinahe unmöglich macht.

Überwiegend als Pauschalbeträge werden die Fördergelder zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen verteilt, „da die Verantwortlichen vor Ort am besten wissen, wo Bedarf besteht“ (MINW 2009b). In Bayern, Rheinland-Pfalz und den Stadtstaaten wurden hingegen Kontingente für jeden Investitionsbereich (Graphik 2) bestimmt.

Die Höhe der Zuweisungen je Gemeinde orientiert sich in allen Ländern (Ausnahme: Stadtstaaten) hauptsächlich an den Einwohnerzahlen und/oder den Schülerzahlen vor Ort. Wiederum gibt es regionale Differenzen: Während Sachsen allein die Einwohnerzahl der Landkreise berücksichtigt, hat das Nachbarland Thüringen einen Verteilungsschlüssel entwickelt, der neben den Einwohnern auch die Fläche, die Arbeitslosenziffer und die demografische Entwicklung der Gebietskörperschaften einbezieht.

Stand der Umsetzung
Im März 2010, gut ein Jahr nach Verabschiedung des Konjunkturpakets II, können die Fördergelder aus dem ZuInvG als nahezu vollständig verplant angesehen werden (Datenreliabilität siehe Glossar). Das brandenburgische Finanzministerium erklärte im Februar, dass bislang 87% der Investitionsgelder konkreten Projekten zugeteilt worden seien (FMBB 2010). In Rheinland-Pfalz waren es bis Ende 2009 82% (FMRP 2009b); in Bremen 96% (FiHB 2010).

Der maximale landesbezogene Mittelabfluss lag zum Jahresende 2009 bei 25% (FiHB 2010). Da die Fördergelder erst nach Beendigung eines Projekts abgerufen werden können, bedeutet dieser Wert, dass in allen Ländern erst ein kleiner Teil der förderfähigen Projekte fertig gestellt ist. Allerdings haben die Länder noch bis zum Jahresende 2011 Zeit, ihre Projekte zu beenden und Gelder abzurufen. Eine zuverlässige Aussage über Erfolg oder Misserfolg des Bund-Länder-Konjunkturprogramms ist also noch nicht möglich.

Kritiker bemängeln die Fokussierung des Konjunkturprogramms auf energetische Sanierungsmaßnahmen, von denen keine langfristige konjunkturstabilisierende Wirkung ausgehe (Pavel 2009). Einige Länder nutzten demnach die Gelder, um beispielsweise Reparaturen an Schulgebäuden zu bezahlen – an der Qualität der Bildung ändere sich nichts. Ob auf diese Weise das vom Sachverständigenrat Wirtschaft (Glossar) definierte Ziel konjunktureller Maßnahmen, nämlich „die Erhöhung von gesamtwirtschaftlicher Produktion und Beschäftigung“ (Sachverständigenrat 2010), erreicht werden kann, darf hinterfragt werden. Die Konjunkturprognosen für das laufende Jahr zeigen zumindest kurzfristige Erfolge der Konjunkturmaßnahmen: Um 1,5% soll das BIP im Vergleich zum Krisenjahr 2009 wieder wachsen (IW 2009).

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FiBE (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin) (Hrsg.) (2009b): Konjunkturpaket II: Berlin packt es an.
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http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/konjunkturpaket_2.html
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FiHB (Senatorin für Finanzen Bremen) (Hrsg.) (2009b): Bericht der freien Hansestadt Bremen zur Umsetzung konjunkturfördernder Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG). Stand: 25.Mai 2009.
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FiHB (Senatorin für Finanzen Bremen) (Hrsg.) (2010): Bremen belegt Spitzenplatz beim Mittelabfluss des Konjunkturprogramms. Pressemitteilung vom 25.01.2010.
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FMBB (Ministerium der Finanzen Brandenburg) (Hrsg.) (2010): Konjunkturpaket II: Über 1800 Maßnahmen begonnen. Pressemitteilung vom 18.02.2010.
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Bildnachweis
Kiel: © IFM-GEOMAR.
Die Forschungsschiffe des Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften (IFM-Geomar) in Kiel: Neben den beiden Forschungsschiffen POSEIDEON (oben) und ALKOR befinden sich auch der Forschungskutter LITTORINA (rechts) und die Forschungsbarkasse POLARFUCHS (ganz vorne) an der Pier.
Prora: © Steffen Löwe. Deutsches Jugendherbergswerk.
Prora auf Rügen; der gewaltige Komplex – auch „Koloss von Prora“ genannt – wurde während des Nationalsozialismus in den 1930er Jahren errichtet.
Berlin: © Berliner Feuerwehr;
Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr vor dem Olympiastadion Berlin.
Brandenburg: Fraunhofer ISST;
Magdeburg: © Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg;
Logo Galileo Sachsen-Anhalt.
Dresden: © Max Messer.
Teilansicht des Sinfonieorchesters des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik Dresden Carl Maria von Weber;
Jena: © AWO AJS, Thüringen;
München: © Staatliches Bauamt Freising.
Bau des letzten Teils der Flughafentangente Ost (Staatsstraße 2580).
Bad Mergentheim: © Boll und Partner;
Das geplante Mutter-Kind-Zentrum, fünfgeschossige Erweiterung des Klinikum Bad Mergentheim (Luftbild Juni 2010).
Ludwigshafen: © Theater im Pfalzbau Ludwigshafen;
Saarland: © Saarland.de.
Energetische Sanierung und die Modernisierung der Grundschule Wahlen. Der Saarländische Bildungsminister Klaus Kessler überreicht dem Losheimer Bürgermeister Lothar Christ den Zuwendungsbescheid.
Vogelsbergkreis: © Ole Bader/Sandwichpicker; obs/Cornelsen Verlag.
ActivBoard in einer Grundschule.
Köln: © medfacilities, HHVISION.
Geplantes Cyberknife-Zentrum auf dem Gelände der Universitätsklinik Köln.
Bremen: © Stadtwichtel e.V., Bremen.
Kindertagesstätte in Bremen.
Hamburg: © VinylVictim.
Das Billtalstadion in Hamburg-Bergedorf nach der Sanierung.
Niedersachsen: © Hans Hillewaert (Lycaon).
Windkraftanlagen in der Nordsee.

Zitierweise:
SLANSKY, Friederike (2010): Bund-Länder-Konjunkturprogramm – Wo kommen die Finanzhilfen an? In: Nationalatlas aktuell 4 (07.2010) 7 [28.07.2010]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL).
URL:
http://aktuell.nationalatlas.de/Konjunkturprogramm.7_07-2010.0.html

Friederike Slansky, cand. M.A.
Körnerplatz 4
04107 Leipzig
Tel. (0341) 2229863
E-Mail: friederike.slansky@gmx.de

Bruttoinlandsprodukt, Sachverständigenrat, Konjunkturpaket I, Konjunkturpaket II, Zusätzlichkeit, Kofinanzierung, Datenreliabilität

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert aller im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum. Das BIP wird meist preisbereinigt und verkettet angegeben. Das bedeutet, dass die „reale“ Wirtschaftsentwicklung im Zeitverlauf frei von inflationsbedingten Preisveränderungen dargestellt wird. Die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP ist die wichtigste Messgröße für das Wachstum einer Volkswirtschaft.

Um die wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen, wurde 1963 der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eingesetzt, besser bekannt als „die fünf Wirtschaftsweisen“. In seinem jährlichen Gutachten analysiert der Sachverständigenrat die aktuelle wirtschaftliche Lage, weist auf  Fehlentwicklungen hin und zeigt Möglichkeiten zu deren Vermeidung auf.

Als Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, die im Frühsommer 2007 auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt ihren Ausgang nahm und sich im Laufe des Jahres 2008 international ausweitete, verabschiedete die Bundesregierung am 5. November 2008 das Konjunkturpaket I. Ziel dieses Pakets war es, Investitionen von Unternehmen anzuregen und Insolvenzen zu vermeiden. Die rund 50 Milliarden Euro Fördergelder wurden unter anderem zur Finanzierung der Kurzarbeit und für Steuererleichterungen und vergünstigte Kredite für Unternehmen genutzt.

Das Konjunkturpaket II (2009-2011) folgte im Frühjahr 2009. Im Fokus standen diesmal die Privathaushalte und regionale und lokale Investitionen. Wiederum 50 Milliarden Euro fließen unter anderem in die Senkung der Einkommenssteuer und der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung; in die Unterstützung von Familien (Kinderbonus), in die als „Abwrackprämie“ bekannt gewordene Kfz-Umweltprämie und in das im Beitrag beschriebene Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) für Länder und Kommunen.

Das Zukunftsinvestitionsgesetz fördert Investitionen, die zusätzlich zu den normalen Haushaltsausgaben der Länder und Kommunen angestrengt werden und die nicht aus anderen Fördertöpfen bezuschusst werden können. Die Zusätzlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Förderfähigkeit einer Maßnahme. So können die Länder beispielsweise nicht den Ausbau der Krippenbetreuung bis 2013 (vgl. Beiträge 11/08 und 01/09), zu dem sie sich schon vor der konjunkturellen Krise verpflichtet hatten, mit Mitteln aus dem ZuInvG finanzieren.

Die Kosten für eine förderfähige Maßnahme werden vom Bund niemals zu 100 Prozent übernommen; die Projekte müssen von den Investitionsträgern, also Ländern, Kommunen oder freien Trägern, kofinanziert werden. Der Kofinanzierungsanteil im Rahmen des ZuInvG beträgt mindestens 25 Prozent. Projekte auf Landesebene werden vom Land mit den erforderlichen 25 Prozent kofinanziert; für die Kofinanzierung auf kommunaler Ebene gibt es unterschiedliche Regelungen: In Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen allein die Kommunen und sonstigen Träger die notwendigen 25 Prozent Zuschuss je Investition tragen, in den anderen Ländern teilen sich Land, Kommunen und freie Träger den Betrag. Finanzschwachen Gemeinden werden in fast allen Ländern verringerte Beitragssätze versprochen; Sachsen-Anhalt wirbt mit vergünstigten Krediten. Allein Nordrhein-Westfalen und Sachsen geben keine Hinweise für eine besondere Berücksichtigung armer Gemeinden.

Über die Verwendung der Fördergelder des ZuInvG müssen die Länder vierteljährlich Bericht an die Bundesregierung erstatten. Viele, jedoch nicht alle Länder machen diese Berichte der Öffentlichkeit zugänglich. Teilweise liegen nur stark aggregierte Daten und schriftliche Zusammenfassungen vor, so dass die Verwendung der Gelder nicht in jedem Bundesland zweifelsfrei nachvollzogen werden kann. Die Datenreliabilität des vorliegenden Beitrags ist also eng an die Öffentlichkeitspolitik der einzelnen Länder gekoppelt.

Grundsätzlich können die in den Karten und Grafiken dargestellten Werte nur eine Aussage über den beabsichtigten Mittelfluss im Rahmen des ZuInvG treffen. Die endgültige Verteilung der Gelder wird erst nach Beendigung aller Maßnahmen, also frühestens im Jahr 2012, feststehen.