In jüngster Zeit steigt die berufliche Selbstständigkeit der in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stetig an. Allein 2007 gab es 135.000 ausländische Gewerbeanmeldungen – jede fünfte deutschlandweit. Aktuelle Karten geben nicht nur Auskunft über die Schwerpunkte innerhalb Deutschlands, sondern auch über die Herkunft der betreffenden Personen.

Seit einigen Jahren nimmt die berufliche Selbstständigkeit der ausländischen Bevölkerung in Deutschland beständig zu. Besonders sichtbar im Stadtbild vieler deutscher Städte sind das Gastgewerbe, der Einzelhandel, die Friseur- und Kosmetikbetriebe, Taxiunternehmen sowie die so genannten handwerksähnlichen Berufe. Weniger sichtbar ist die wachsende Anzahl von Selbstständigen mit Migrationshintergrund (Glossar), die sich inzwischen erfolgreich in den freien Berufen oder im hochwertigen Dienstleistungsbereich etabliert haben. Neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung erfüllen die von MigrantInnen geführten Unternehmen häufig eine Brückenfunktion in die Herkunftsländer. Sie sind zu einem wichtigen Bestandteil städtischer Entwicklung geworden und leisten teilweise über ihre soziale Funktion auch einen Beitrag zur Stabilisierung urbaner Nachbarschaften (Hillmann 2007).

Anfang der 1990er Jahre lag die Selbstständigenquote der ausländischen Bevölkerung bei 6%. Im Jahre 2005 war diese Quote mit 11,8% fast doppelt so hoch und sogar etwas höher als bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (11,5%) (Integrationsbeauftragte 2007). Die seit den 1990er Jahren stattfindende Deindustrialisierung führte insgesamt zu einer stärkeren beruflichen Selbstständigkeit. Der Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze in der Industrie traf insbesondere die Zuwanderer der ersten Generation in Deutschland. Die zweite Generation brachte in dieser Umstrukturierung hin zur Dienstleistungsgesellschaft nur teilweise die entsprechenden Qualifikationen für den hoch regulierten Bundesarbeitsmarkt mit und sah sich vielfach entweder einem „blockierten Arbeitsmarkt“ gegenüber oder hatte selbst den Wunsch, beruflich selbstständig zu sein. Lange Zeit war die berufliche Selbstständigkeit für die ausländische Bevölkerung durch bürokratische Hürden blockiert, die erst in den vergangenen Jahren allmählich abgebaut wurden. 2004 gab es in Deutschland ca. 300.000 Unternehmen ausländischer Staatsangehöriger (Leicht/Leiß 2006). Die meisten Betriebe der Zuwanderer sind Kleinstunternehmen. Eine hohe Fluktuation ist die Regel.

Der Vergleich der Gewerbeanzeigenstatistik (Glossar) der Jahre 2005 und 2007 zeigt eine Abnahme der Gründungen deutscher Staatsangehöriger bei gleichzeitiger Zunahme der Gründungen ausländischer Bevölkerung (Graphik 1). Während der Anteil der Gewerbeanmeldungen der so genannten „Gastarbeiter-Zuwanderer“ (aus der Türkei, Italien, Spanien, Griechenland usw.) 2007 zurückging, kam es zu einer starken Zunahme der Gründungen von MigrantInnen aus Osteuropa (Graphik 2). Quantitativ am stärksten waren 2007 GründerInnen aus den neuen EU10-Staaten (Glossar) vertreten. Dies erklärt sich in erster Linie durch die EU-Erweiterung 2004 und die damit verbundenen Erleichterungen für eine Unternehmensgründung. Einen besonders starken Anstieg von 60% verzeichneten die Nicht-EU-OsteuropäerInnen. Die derzeitig starke Gründungsdynamik von Nicht-EU-OsteuropäerInnen könnte darin begründet sein, dass der Großteil dieser Menschen erst nach 1991 in die Bundesrepublik eingewandert ist. Weiterhin geht der gleichzeitige Rückgang der türkischen Gewerbeanmeldungen vermutlich unter anderem auf die erfolgten Einbürgerungen zurück.

Es gibt deutliche regionale Unterschiede, nicht nur zwischen den alten und den neuen Ländern, sondern vor allem zwischen den westdeutschen altindustrialisierten städtischen Regionen und den ländlich geprägten Räumen (Karte 1). Die auf der Karte 2 repräsentierten Zuwanderergruppen spiegeln die Migrationsgeschichte wider: In Westdeutschland sind selbstständige MigrantInnen aus den ehemaligen südeuropäischen Anwerbestaaten quantitativ stark vertreten; in Ostdeutschland die ehemaligen WerkvertragsarbeitnehmerInnen aus dem damals sozialistischen Ausland – vor allem aus Vietnam. Die Räume mit einem hohen Anteil ausländischer Staatsbürger weisen in der Regel auch einen hohen Anteil an ausländischen Gründungen auf. In einigen westdeutschen Großstädten stellen die ausländischen Gewerbeanmeldungen sogar die Mehrheit dar: So waren es beispielsweise in Frankfurt a.M. 54% der insgesamt rund 10.000 Gewerbeanmeldungen 2007 bei einem Ausländeranteil von 25% (Graphik 1). In den neuen Ländern ist der Anteil ausländischer Gründungen aufgrund des relativ geringen Anteils von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit von lediglich 2 bis 3% deutlich geringer. Eine Ausnahme stellen einige Grenzregionen zu Polen dar (Karte 1). Ein herausragendes Beispiel ist Görlitz. Dort gab es 2007 insgesamt 761 Gewerbegründungen, von denen 67,4% von AusländerInnen angemeldet wurden, wobei der Großteil der Gründungen von polnischen Staatsangehörigen aus den benachbarten Regionen stattfand.

Der Frauenanteil an den ausländischen Gewerbeanmeldungen liegt bei insgesamt 29% – mit großen Unterschieden bei den einzelnen Zuwanderungsgruppen (Graphik 3). Zuwanderer gründen häufig in den arbeitsintensiven Branchen, für die weder ein hohes Startkapital noch hohe (formale) Qualifikationen erforderlich sind, die jedoch auch einem harten Wettbewerb ausgesetzt sind. Es gibt signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauen sind häufiger als Männer im Dienstleistungssektor und Einzelhandel tätig, Männer häufiger im Baugewebe und Autohandel (Graphik 4). Außerdem weisen die einzelnen Nationalitätengruppen verschiedene Branchenschwerpunkte auf. So sind zum Beispiel selbstständige Personen mit vietnamesischer oder türkischer Staatsangehörigkeit besonders häufig im Gastgewerbe tätig, während Osteuropäer überproportional im Baugewerbe arbeiten.

BMI (Bundesministerium des Innern) (Hrsg.) (2008): Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung. Migrationsbericht 2007. Berlin.
URL:
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/297624/publicationFile/14808/migrationsbericht_2007.pdf
Abrufdatum: 15.06.2010.

HILLMANN, FELICITAS (2007): Migration als räumliche Definitionsmacht? Beiträge zu einer neuen Geographie der Migration in Europa. (= Erdkundliches Wissen, Bd. 141). Stuttgart.

INTEGRATIONSBEAUFTRAGTE (Hrsg.) (2007): 7. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Berlin.
URL:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/Anlagen/auslaenderbericht-7,property=publicationFile.pdf
Abrufdatum: 15.06.2010.

LEICHT, RENÉ u. MARKUS LEIß (2006): Bedeutung der ausländischen Selbständigen für den Arbeitsmarkt und den sektoralen Strukturwandel. Expertise für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Mannheim.
URL:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschung/Expertisen/ifm-selbstaendige-migranten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ifm-selbstaendige-migranten.pdf
Abrufdatum: 15.06.2010.

STATISTISCHE ÄMTER DER LÄNDER (Hrsg.) (2009): Sonderauswertung der Gewerbeanzeigenstatistik 2007 auf Anfrage vom Institut für Geographie an der Universität Bremen. Bremen.

STATISTISCHE ÄMTER DER LÄNDER (Hrsg.) (2007): Sonderauswertung der Gewerbeanzeigenstatistik 2005 auf Anfrage vom Institut für Geographie an der Universität Bremen. Bremen.

STATISTISCHES BUNDESAMT (Hrsg.) (2010a): Bevölkerungsstand: Bevölkerung nach Nationalität. Regionale Tiefe: Bundesländer sowie Kreise und krfr. Städte. Wiesbaden.
URL:
https://www.regionalstatistik.de/genesis/online/logon
Abrufdatum: 15.06.2010.

STATISTISCHES BUNDESAMT (Hrsg.) (2010b): Statistik von A bis Z. Gewerbeanzeigenstatistik. Wiesbaden.
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http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/abisz/Gewerbeanzeigenstatistik,templateId=renderPrint.psml)
Abrufdatum: 15.06.2010.

Zitierweise:
HILLMANN, FELICITAS u. ELENA SOMMER (2010): Gewerbeanmeldungen – Gründungen ausländischer Staatsangehöriger. In: Nationalatlas aktuell 4 (06.2010) 6 [24.06.2010]. Leipzig: Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL).
URL:
http://aktuell.nationalatlas.de/Gewerbeanmeldungen.6_06-2010.0.html

Prof. Dr. Felicitas Hillmann
Institut für Geographie
Universität Bremen
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen
Tel. (0421) 218 67130
E-Mail: hillmann@uni-bremen.de

Elena Sommer M.A.
Institut für Geographie
Universität Bremen
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen
Tel. (0421) 218 67133
E-Mail: esommer@uni-bremen.de

Ausländer, Personen mit Migrationshintergrund, EU 15,
EU Neu 10, Gewerbeordnung, Gewerbeanzeigenstatistik

Mit dem Begriff Ausländer werden in der Statistik diejenigen Menschen erfasst, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es handelt sich um ein Unterscheidungsmerkmal, das in den meisten amtlichen Statistiken abgebildet wird und Hinweise auf den rechtlichen Status gibt.

Die Bezeichnung Personen mit Migrationshintergrund ist deutlich weiter gefasst. Außer den „Ausländern“ werden in dieser Kategorie auch die Zuwanderer mit deutscher Staatsangehörigkeit, beispielsweise (Spät-)Aussiedler und eingebürgerte MigrantInnen sowie Kinder mit mindestens einem zugewanderten oder mit einem als „Ausländer“ in Deutschland geborenen Elternteil zusammengefasst:

Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland 2006
nach Migrationsstatus [Tsd]

Bevölkerung insgesamt                                       82.369
Deutsche ohne Migrationshintergrund                     67.225
Personen mit Migrationshintergrund
(im engeren Sinn)                                                    15.143
Personen mit eigener Migrationserfahrung     10.431
Ausländer                                                                  5.584
Deutsche                                                                   4.847
ohne Einbürgerung                                                   1.680
Eingebürgerte                                                           3.166
Personen ohne Migrationserfahrung                 4.713
Ausländer                                                                 1.716
Deutsche                                                                  2.997
Eingebürgerte                                                             448
Deutsche mit mindestens einem
zugewanderten oder als Ausländer
in Deutschland geborenen Elternteil                        2.548
mit beidseitigem Migrationshintergrund                    1.212
mit einseitigem Migrationshintergrund                      1.337

Quelle: BMI 2008, S. 296 (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus)

EU 15: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich.

EU Neu 10: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Laut der Gewerbeordnung müssen der Beginn und die Beendigung eines Gewerbes bei den zuständigen Behörden registriert werden. Diese Daten werden von den statistischen Landesämtern ausgewertet. Folgende Tätigkeitsbereiche unterliegen nicht der Gewerbeordnung (d.h. sie sind nicht in die Gewerbeanzeigenstatistik einbezogen): die Freien Berufe, die Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau sowie die Versicherungen.

Es lässt sich statistisch nicht verfolgen, ob ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird oder es sich um eine Absichtserklärung handelt. Der wirtschaftliche Erfolg der angemeldeten Unternehmen kann aus der Gewerbeanzeigenstatistik nicht ermittelt werden (Statistisches Bundesamt 2010b).

Die Gewerbeanzeigenstatistik unterscheidet nur zwischen Personen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zugewanderte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können aus dieser Statistik nicht ermittelt werden. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Beitrag mit den Gewerbeanmeldungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nur einen Teil der Gesamtzahl der Zuwanderer in Deutschland darstellen.