Ausländer, Personen mit Migrationshintergrund, EU 15,
EU Neu 10, Gewerbeordnung, Gewerbeanzeigenstatistik
Mit dem Begriff Ausländer werden in der Statistik diejenigen Menschen erfasst, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es handelt sich um ein Unterscheidungsmerkmal, das in den meisten amtlichen Statistiken abgebildet wird und Hinweise auf den rechtlichen Status gibt.
Die Bezeichnung Personen mit Migrationshintergrund ist deutlich weiter gefasst. Außer den „Ausländern“ werden in dieser Kategorie auch die Zuwanderer mit deutscher Staatsangehörigkeit, beispielsweise (Spät-)Aussiedler und eingebürgerte MigrantInnen sowie Kinder mit mindestens einem zugewanderten oder mit einem als „Ausländer“ in Deutschland geborenen Elternteil zusammengefasst:
Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland 2006
nach Migrationsstatus [Tsd]
Bevölkerung insgesamt 82.369
Deutsche ohne Migrationshintergrund 67.225
Personen mit Migrationshintergrund
(im engeren Sinn) 15.143
Personen mit eigener Migrationserfahrung 10.431
Ausländer 5.584
Deutsche 4.847
ohne Einbürgerung 1.680
Eingebürgerte 3.166
Personen ohne Migrationserfahrung 4.713
Ausländer 1.716
Deutsche 2.997
Eingebürgerte 448
Deutsche mit mindestens einem
zugewanderten oder als Ausländer
in Deutschland geborenen Elternteil 2.548
mit beidseitigem Migrationshintergrund 1.212
mit einseitigem Migrationshintergrund 1.337
Quelle: BMI 2008, S. 296 (Statistisches Bundesamt, Mikrozensus)
EU 15: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich.
EU Neu 10: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Laut der Gewerbeordnung müssen der Beginn und die Beendigung eines Gewerbes bei den zuständigen Behörden registriert werden. Diese Daten werden von den statistischen Landesämtern ausgewertet. Folgende Tätigkeitsbereiche unterliegen nicht der Gewerbeordnung (d.h. sie sind nicht in die Gewerbeanzeigenstatistik einbezogen): die Freien Berufe, die Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau sowie die Versicherungen.
Es lässt sich statistisch nicht verfolgen, ob ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird oder es sich um eine Absichtserklärung handelt. Der wirtschaftliche Erfolg der angemeldeten Unternehmen kann aus der Gewerbeanzeigenstatistik nicht ermittelt werden (Statistisches Bundesamt 2010b).
Die Gewerbeanzeigenstatistik unterscheidet nur zwischen Personen mit deutscher und ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zugewanderte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können aus dieser Statistik nicht ermittelt werden. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Beitrag mit den Gewerbeanmeldungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nur einen Teil der Gesamtzahl der Zuwanderer in Deutschland darstellen.