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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 festgestellt, dass die Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen muss neu organisiert werden. Die Karte zeigt die aktuellen Zuständigkeiten bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende.