Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 festgestellt, dass die Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen muss neu organisiert werden. Die Karte zeigt die aktuellen Zuständigkeiten bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Hartz IV - Neue Organisationsstruktur nötig
Beitrag von Volker Bode, 22. Dezember 2007